VW von Kapitalanlegern verklagt

VW soll Anleger zu spät über Diesel-Affäre informiert haben

VW muss sich nun auch gegenüber seinen Kapitalanlegern verantworten. Diese haben Klage erhoben, da der Konzern sie zu spät über die Risiken der Abgasaffäre informierte und sie deswegen ihr Geld verloren. Am Montag beginnt in Braunschweig der Prozess im Rahmen eines Musterverfahrens.

Beide Seiten zeigen sich nun, kurz vor dem Auftakt, zuversichtlich. „Uns schreckt nichts von den Argumenten ab“, so Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment. Das Verfahren werde so oder so zum Bundesgerichtshof gehen, „egal, wer gewinnt oder verliert“. Auf der anderen Seite hob VW-Rechtsanwalt Markus Pfüller hervor, dass es sich in dem Verfahren ausschließlich um die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären handele. „Wir sind davon überzeugt, dass dies der Fall ist“, so Pfüller.

Forderungen in Milliardenhöhe

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig wird am Montagvormittag verhandelt, ob VW seine Anleger über die Affäre des Betrugs mit Millionen manipulierter Dieselmotor rechtzeitig informiert hat. Die Aktionäre haben Anspruch auf Schadenersatz in Milliardenhöhe aufgrund von erlittenen Kursverlusten gestellt. Nachdem der Skandal Ende September 2015 an die Öffentlichkeit ging, brach der Aktienkurs von VW ein. Teilweise verloren die Papiere fast die Hälfte ihres Wertes, wodurch Anleger hohe Verluste einbüßen mussten.

Insgesamt handelt es sich bei der Klage um Forderungen von rund neun Milliarden Euro. Im Musterverfahren wird um einen Streitwert von rund vier Milliarden Euro verhandelt. Laut Tilp fordert alleine die Deka Investment 200 Millionen Euro. Weitere 1670 Klagen werden nach dem Ergebnis des Prozesses bearbeitet. Die Klage wird nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geführt.

Montag zunächst weiterer Ablauf geklärt

VW-Rechtsanwalt Pfüller schätzt, dass es am Montag erstmal um den weiteren Ablauf der Verhandlung gehen wird. Zunächst müssen die inhaltlichen Schwerpunkte des Gerichts geklärt werden. Daraus wird sich ergeben, welche Zeugen zu welchen Sachverhalten möglicherweise angehört werden. Aktuell sind insgesamt 13 Tage zur Verhandlung bis Ende des Jahres festgelegt. Die Musterbeklagten sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE.

Frage der Mitwissenden wird geklärt

Die wohl wichtigste Frage des Verfahrens ist, wer wann von dem Abgas-Skandal wusste. Tilp schätzt, dass nicht nur der damals amtierende Manager Martin Winterkorn und die Vorstandsebene im Bilde waren, sondern auch die Manager der darunterliegenden Ebene.

Volkswagen reichte Ende Februar eine Klageerwiderung ein, in der der Autobauer behauptete, dass es aus Konzernsicht keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz im Rahmen des Skandals gab. Erst nachdem die US-Umweltbehörde am 18. September 2015 ihre Anschuldigungen unerwartet veröffentlichte, sei VW das Ausmaß der Affäre bewusst gewesen. Das Gesetz besagt, dass Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, sofort öffentlich gemacht werden müssen.

Laut Tilp wusste Volkswagen jedoch bereits im Juni 2008 davon, dass die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß nicht eingehalten werden können. Aus diesem Grund habe VW seine Anleger betrogen – da sie nichts davon wussten, kauften sie die Aktien zu teuer.