Fusion: Miba und Zollern bitten um Ministererlaubnis

Nach Ablehnung des Bundeskartellamtes

Das österreichische Industrieunternehmen Miba und der Metallverarbeiter Zollern aus Deutschland wollten eigentlich ein Gemeinschaftsunternehmen für Gleitlager gründen. Doch das Bundeskartellamt machte den Unternehmen ein Strich durch die Rechnung und lehnte den Antrag ab.

Ganz abgeschrieben haben die Verantwortlichen die Gründung aber wohl noch nicht. Denn wie das Wirtschaftsministerium bekannt gab, liegt seit Mitte Februar ein Antrag bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf dem Tisch. Mit der Ministererlaubnis wollen Miba und Zollern doch noch das Gemeinschaftsunternehmen gründen. Das berichtet die FAZ.

Zollern und Miba sind auf Gleitlager spezialisiert

Dabei hatten die Wettbewerbshüter aus Deutschland erst im Januar den Zusammenschluss des baden-württembergischen Metallverarbeiter Zollern und dem Industriezulieferer Miba untersagt.

Die Begründung der Behörden: mit einem Zusammenschluss fehle es Kunden an Alternativen bei Gleitlagern für Großmotoren. Beide Unternehmen sind in diesem Bereich besonders stark. Gleitlager werden unter anderem in Schiffen, Lokomotiven und Stromaggregaten verwendet.

Ob Altmaier dem Zusammenschluss im Gegensatz zum Bundeskartellamt zustimmt, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Das Ministerium hat nun vier Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. In zwei Monaten soll ein Sondergutachten vorliegen.

Klaus Erkes, Geschäftsführer von Zollern, betonte gegenüber der FAZ die Bedeutung einer Fusion: „Eine Versagung der Ministererlaubnis würde zu einem Abfluss von Schlüsseltechnologie, Forschungs- und Produktions-Know-how nach Asien führen.“

In 46 Jahren erst 23 Anträge auf Ministererlaubnis

Aussichtslos ist der Antrag beider Unternehmen nicht, denn die Ministererlaubnis, die es seit 1973 gibt, soll ermöglichen Fusionen zu Gunsten des Allgemeinwohls zu erlauben – auch wenn aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Bedenken des Kartellamtes vorliegen.

In den 46 Jahren seitdem es das Gesetz gibt, wurden bislang 23. Anträge einer solchen Ausnahme gestellt. Jüngstes Beispiel ist die Fusionserlaubnis von Kaiser’s Tengelmann und Edeka. Der Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte diese erlaubt, trotz Ablehnung der Wettbewerbshüter.

In Österreich gibt es ein vergleichbares Gesetz nicht. Hier entscheidet in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht.