Kartellamt untersagt Fusion von Westfalia und Brink

Autozulieferer dürfen nicht fusionieren

Die Automobilzulieferer Westfalia und Brink dürfen nicht fusionieren. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Die Fusion war ursprünglich zwischen dem größten und drittgrößten Anbieter von Anhängerkupplungen geplant.

Das deutsche Unternehmen Westfalia ist nach eigenen Angaben Marktführer in Europa und weltweit einer der führenden Hersteller von Anhängerkupplungen und Fahrradträgern. Das Unternehmen Brink aus den Niederlanden ist Spezialist für Spritzgusswerkzeuge.

Nachdem das Bundeskartellamt Bedenken geäußert hat, haben beide Unternehmen ihre Fusionsanmeldung zurückgezogen. Das gab das deutsche Kartellamt bekannt.

Fusion seit Januar 2018 geplant

Seit 2016 gehört Westfalia zum US-Automobilzulieferer Horizon Global Corporation. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, sagte: „Horizon/Westfalia ist bereits jetzt Marktführer bei Anhängerkupplungen. Nach der Übernahme des drittstärksten Anbieters Brink wäre neben dem fusionierten Unternehmen nur noch ein wesentlicher Wettbewerber auf den betroffenen Märkten verblieben.“

Eine Fusion wäre mit Nachteilen für die Kunden verbunden gewesen, weshalb das Kartellamt ein Zusammenschluss untersagt habe. Die Fusion wurde im Januar 2018 angemeldet. Bereits im Mai hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben abgemahnt, sodass beide Unternehmen nun entschieden haben, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.