Heidelberger Druck darf MBO nicht übernehmen
Kartellamt untersagt Fusion
Das Bundeskartellamt hat dem Maschinenbauunternehmen Heidelberger Druck die Übernahme der MBO-Gruppe verboten. Das gaben die Behörden in Bonn bekannt. Grund für die Ablehnung sei eine marktbeherrschende Position auf dem Markt für Bogenfalzmaschinen. Europaweit gibt es hierfür insgesamt vier Unternehmen. Eine Übernahme sei für den Wettbewerb und für die Kunden nachteilig, begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Entscheidung.
Rainer Hundsdörfer, Vorstandschef von Heidelberger zeigte sich enttäuscht: „Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis und gehen unseren Weg, auch wenn wir auf die künftige Marktstellung des kombinierten Unternehmens eine andere Sicht haben.“
Heidelberger Druck erwartet langsameres Wachstum
Mit einem Zusammenschluss wollten sich beide Unternehmen für die digitale Zukunft rüsten und dem Kunden ein besseres Portfolio anbieten. Ganz vom Tisch ist eine Übernahme aber noch nicht, da der Beschluss des Kartellamtes noch nicht rechtskräftig ist. MBO und Heidelberger können noch beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagung einreichen.
Ob die Unternehmen diesen Schritt gehen wollen, ist noch nicht bekannt. Zunächst führen beide Firmen ihr Geschäft getrennt voneinander fort.
Heidelberger Druckmaschinen beschäftigt weltweit über 11.500 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2017/2018 einen Umsatz von 2,42 Milliarden Euro. Auch der Konzernumsatz für 2018/2019 liegt mit über 2,49 Milliarden Euro über dem des Vorjahres (+3 Prozent). Der Konzern erwartet aber ein langsameres Wachstum für das Geschäftsjahr 2019/2020. Auch die Fusion des österreichischen Industrieunternehmens Miba und des deutschen Metallverarbeiters Zollern hatte das Kartellamt untersagt. Beide Unternehmen reichten sogar eine Ministererlaubnis ein. Noch steht eine Entscheidung aus, aber Zollern setzt die Politik unter Druck und drohte mit Entlassungen.
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