Keine Dieselfahrverbote in Düsseldorf

Bezirksregierung will kleinere Maßnahmen umsetzen

Die Bezirksregierung der Stadt Düsseldorf will die Stickstoffdioxid-Werte senken und die Grenzwerte künftig einhalten. Dafür hat sie mehrere kleinere Maßnahmen vorgestellt, wie das gelingen soll – Dieselfahrverbote gehören nicht dazu.

Stattdessen setzt die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen auf schadstoffarme Busse, Verbesserung des Radverkehrs, Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel und Änderungen der Ampelschaltungen. Alleine für die Nachrüstung von 155 Bussen des Verkehrsunternehmens Rheinbahn sollen 43 Millionen Euro kosten. 89 ältere Busse sollen ganz ausgetauscht werden. Somit soll der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid durch die Rheinbahn von 100 auf 14 Tonnen jährlich gesenkt werden. Allerdings erst bis zum Jahr 2020.

Verwaltungsgericht tagt heute

Bis der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gesenkt ist, wird es mindestens bis zum Jahr 2024 dauern. Vor allem an viel befahrenen Straßen, wie der Corneliusstraße, sind die Grenzwerte derzeit deutlich zu hoch.

Der Deutschen Umwelthilfe ist das zu wenig. Sie wollen gerichtlich ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unter der Euro Norm 5 ab 2019 erwirken. Die Verhandlung darüber beginnt heute, eine Entscheidung wird aber noch nicht erwartet. Wohl aber könnte eine Tendenz erkennbar sein.

Die Regierungspräsidentin Brigitta Radermacher verteidigte die ausgearbeiteten Maßnahmen: „Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass Fahrverbote nicht erforderlich sind.“ Hauptgrund gegen ein Fahrverbot ist die Unverhältnismäßigkeit der Folgen – vor allem für den Handel, die Innenstadt, aber auch Privatpersonen.

Düsseldorf könnte Grenzwerte erst 2024 einhalten

Insgesamt sollen 65 einzelne Maßnahmen die Luft in Düsseldorf sauberer machen. Dazu gehört auch der Ausbau von E-Ladesäulen. Die Bezirksregierung hofft außerdem, dass sich das Umdenken der Bevölkerung und die steigende Anzahl von E-Autos sich bemerkbar macht.

Ob dieser Plan aber auch gerichtlich bestand hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, um die Grenzwerte in naher Zukunft einhalten zu können. Da dies in Düsseldorf erst in sechs Jahren der Fall sein könnte, ist es wahrscheinlich, dass Umweltverbände gegen die Maßnahmen klagen.